Kirchenverwaltung
Der Kirchenverwaltungsrat wird für eine vierjährige Amtszeit an der Urne gewählt. Zu seinen Aufgaben zählt die Verwaltung der Kirchgemeinde und ihre Vertretung nach aussen, die Führung der Geschäfte der Kirchgemeinde nach Art. 15-16 der Gemeindeordnung sowie die Vorbereitung der Geschäfte der Bürgerschaft und der Vollzug ihrer Beschlüsse. Sie gewährleisten gleichsam den unternehmerischen Rahmen, den es für die Pfarrei als Gemeinschaft und für die Kirche vor Ort mit ihren Aufgaben braucht.
Barmettler Werner
Dethomas Regina
Gamweger Marcel
Gschwend Ruth
Miara Susi
Schmid Adrian
Sieber Marlene
Törnell Birgit